Informationen für Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe, Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2) am HGG besuchen möchten.

Schülerinnen und Schüler der Realschule mit der Berechtigung zum Besuch gymnasialen Oberstufe oder Schüler anderer Gymnasien können am HGG ihre Schullaufbahn in der Sekundarstufe II fortsetzen.

Realschülerinnen und Realschüler beginnen ihre Laufbahn in der Regel in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (kurz EF), zusammen mit den Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums, die ebenfalls in der EF ihre Laufbahn in der Oberstufe beginnen. Die Laufbahn und die zugehörigen Fächer können die Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung selbst bestimmen. Unterstützung bei der Fachwahl erhalten sie von den Bereatungslehrern der entsprechenden Jahrgangsstufe und dem Programm   LuPO. Der Unterrichtsumfang beträgt dann in der Regel zwischen 34 und 36 Wochenstunden (jeweils 45 Minuten), die sich Mo. und Mi.-Fr. auf die Zeit von 07:45 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Di. von 07:45 Uhr bis 12:55 Uhr verteilen.

Aufgrund der Komplexität der Richtlinien und Vorgaben ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung und dem Oberstufenkoordinator Herrn Plümper notwendig. Sofern die Aufnahme am HGG zum jeweils neuen Schuljahr gewünscht wird, vereinbaren Sie bitte spätestens im Januar über das Sekretariat (  Kontakt) einen entsprechenden Gesprächstermin.

Schüler, die von einem anderen Gymnasium an das HGG wechseln möchten, müssen ebenfalls ein Beratungsgespräch führen, da zunächst geprüft werden muss, ob die eingeschlagene Laufbahn mit den zugehörigen Fachwahlen am HGG fortgeführt werden kann. Setzen Sie sich bitte auch in diesem Fall zwecks Terminabsprache mit dem Sekretariat in   Kontakt .

Hinweis: Seit dem Schuljahr 2011/12 wird in der StädteRegion Aachen das Online-Anmeldeverfahren „SchülerOnline“ eingesetzt. Die notwendigen Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler von der jeweils abgebenden Schule. Dieses Anmeldeverfahren ersetzt jedoch nicht das oben genannte Anmeldegespräch.